Soweit Reisekosten nicht von dritter Seite (z.B. Arbeitgeber) getragen werden, sind Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen der IG Metall-Richtlinien für Teilnehmer/ -innen an Bildungsveranstaltungen auf Antrag wie folgt möglich:
- Den Teilnehmer/ -innen werden die Fahrtkosten für eine Hin- und Rückfahrkarte 2. Klasse Bundesbahn ersetzt..
- Bei einer Einzelanreise mit dem PKW erhält der/die Fahrer/-in pro km € 0,11.
- Reisen zwei oder mehr Teilnehmer/ -innen mit dem PKW gemeinsam an, so erhält der/die Fahrer/-in pro km € 0,30.
- Bei Anreise mit dem Flugzeug werden die Flugkosten nur in Höhe des günstigsten Tarifs für die Bahnanreise erstattet.